Unsere Honorarrichtlinien
Unserem Auftragsverhältnis liegen die von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen
Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder
zugrunde.
Für unsere Leistungen haben wir leistungsgerechte Honorarsätze festgelegt, deren Grundlage die von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen Honorargrundsätze für Wirtschaftstreuhandberufe sind. Die Stundensätze variieren nach Qualifikation und der Art der Tätigkeit und betragen:
- für PartnerInnen von € 140,00 - € 300,00,
- für WirtschaftstreuhänderInnen (WirtschaftsprüferInnen und SteuerberaterInnen) von € 121,00 - € 300,00,
- für RevisionsassistentenInnen, SteuersachbearbeiterInnen und BilanzbuchhalterInnen von € 50,00 - € 120,00,
- für BuchhalterInnen von € 40,00 - € 60,00,
- für LohnverrechnerInnen von € 55,00 - € 100,00
Unser Honorar ergibt sich aufgrund der geleisteten Stunden mal Stundensatz plus Barauslagen.
Die Honorarabrechnung erfolgt im Regelfall nach Leistungserbringung, z.B. Bilanzerstellung samt Steuererklärung. Buchhaltung und Lohnverrechnung werden monatlich bzw. quartalsweise abgerechnet.
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